Zwischen 1. April und 31. Juli gilt für Hunde eine Leinenpflicht im Wald sowie am Waldrand.
In den meisten Kantonen gilt zwischen dem 1. April und dem 31. Juli die Leinenpflicht im Wald, um die heimische Tierwelt zu schützen und zu bewahren. In dieser Zeit brüten zahlreiche Wildtiere wie Vögel, Rehe und Hasen und ziehen ihre Jungen auf. Durch das Herumstreunen von Hunden könnten die Tiere gestört werden oder ihre Nester und Jungtiere gefährdet sein.
Danke für Ihre Rücksichtnahme.